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   BVerwG, 08.11.1962 - II C 198.60   

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https://dejure.org/1962,2384
BVerwG, 08.11.1962 - II C 198.60 (https://dejure.org/1962,2384)
BVerwG, Entscheidung vom 08.11.1962 - II C 198.60 (https://dejure.org/1962,2384)
BVerwG, Entscheidung vom 08. November 1962 - II C 198.60 (https://dejure.org/1962,2384)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Versorgung nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 Grundgesetz (GG) fallenden Personen vom 11. Mai 1951 (G 131) - Bestehen eines Anspruchs auf Gewährung von Unfall-Hinterbliebenenversorgung nach dem Beamtenrecht - Anforderungen an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.02.1962 - II C 133.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1962 - II C 198.60
    Gestattet ist lediglich, daß das Tatsachengericht aus dem als wahr unterstellten Inhalt einer - unterstellten - Aussage andere Schlüsse als der Träger der (materiellen) Beweislast zieht (so schon Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 8. Februar 1962 - BVerwG II C 133.59 - und BVerwG II C 103.61).
  • BVerwG, 08.02.1962 - II C 103.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1962 - II C 198.60
    Gestattet ist lediglich, daß das Tatsachengericht aus dem als wahr unterstellten Inhalt einer - unterstellten - Aussage andere Schlüsse als der Träger der (materiellen) Beweislast zieht (so schon Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 8. Februar 1962 - BVerwG II C 133.59 - und BVerwG II C 103.61).
  • BVerwG, 23.05.1962 - VI C 39.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1962 - II C 198.60
    Diese Frage ist erst durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 23. Mai 1962 - BVerwG VI C 39.60 - (ZBR 1962 S. 289) geklärt worden.
  • BVerwG, 18.01.1967 - VI C 96.65

    Begriff der wesentlichen Ursache im Dienstunfallrecht bei mehreren mitwirkenden

    Auf die Revision der Klägerin hat das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 8. November 1962 - BVerwG II C 198.60 - dieses Urteil aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen, im wesentlichen aus folgenden Gründen:.
  • BVerwG, 01.11.1963 - VI C 37.61

    Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs - Ablehnung eines Vertagungsantrages

    Damit unterstellt zwar das Berufungsgericht nicht die in das Wissen der Zeugen gestellte Behauptung als wahr und würdigt sie anders als der Beweisführer - wäre dies der Fall, dann würde ein Absehen von der Vernehmung zulässig sein (vgl. Urteile vom 8. Februar 1962 - BVerwG II C 133.59 - und vom 8. November 1962 - BVerwG II C 198.60 - sowie Beschluß vom 22. November 1962 - BVerwG VI C 77.60 -) -, sondern es unterstellt nur, daß die Zeugen im Sinne des Beweisführers aussagen würden, die Beweisaufnahme also erfolgreich, aber völlig nutzlos, wäre.
  • BVerwG, 13.05.1964 - V C 211.62

    Antrag auf Altsparerentschädigung - Feststellungen zu einer Abtretung eines

    Das Verwaltungsgericht hätte allenfalls die in das Wissen des Zeugen gestellte Tatsache als wahr unterstellen und mit dieser Begründung von seiner Vernehmung Abstand nehmen können (BVerwG, Urteil vom 8. November 1962 - BVerwG II C 198.60 -).
  • BVerwG, 14.03.1963 - II C 67.60

    Rechtsmittel

    Allerdings kann durch den Untersuchungsgrundsatz eine Beweiserhebung unter Umständen auch geboten sein, wenn sie, wie hier, nicht ausdrücklich beantragt war (ebenso Urteil des Senats vom 8. November 1962 - BVerwG II C 198.60 -).
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